Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung - Was gilt wann?

Welche Extras kann man mit dem Arbeitgeber aushandeln ?


Nicht nur der Arbeitvertrag und verschiedene Gesetze bestimmen das Arbeits-verhältnis, sondern auch Tarifverträge. Diese werden zwischen den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen und haben je nach den Ver-tragspartnern oft Einfluss auf eine ganze Branche.

Tarifverträge enthalten oft Bestimmungen zur Entlohnung, zu Überstunden und zur Urlaubsgewährung.

Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat auf betrieblicher Ebene Regelungen be-schließen, stellen diese eine Betriebsvereinbarung dar.

Ist im Arbeitsvertrag eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung vorge-sehen, als in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag enthalten, so gilt diese, es handelt sich um das  "Günstigkeitsprinzip im Arbeitsvertrags-recht". 
 
Dies zeigt, dass man im Arbeitsvertrag zu Gunsten des Arbeitnehmers Dinge vereinbaren kann, welche anderen Kollegen nicht zustehen.
 
Tipp: Wir verhandeln für Arbeitnehmer im Arbeitsrecht. Gerade Arbeitnehmer mit überdurschnittlicher Leistungen haben beim Arbeitgeber in Zeiten des Fachkräftemangels gute Karten über "Extras" zu verhandeln. 

Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern sind Extras wie z.B. mehr Pausen möglich. Gesetzlich geregelt ist beispielsweise, dass Schwerbehinderten 5 Tage mehr Urlaub haben, als gesunden Mitarbeitern gesetzlich zusteht.  

Nur im öffentlichen Dienst, sowie bei kirchlichen Arbeitgebern ist es in der Regel nicht möglich, frei verhandelte Extras arbeitsvertraglich durchzusetzen. 

Beispiele für Extras: Mehr Urlaub, mehr Lohn, mehr Pausen, bessere Altersver-sorgung, besserer Kündigungsschutz, Heimarbeitsplatz u.s.w.
 
 
Gerne helfe ich Ihnen anwaltlich im Arbeitsrecht weiter:
 
Rechtsanwalt Thomas Eschle
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