Gerne beraten wir Sie im Arbeitrecht: | | |
Sie bekamen eine Abmahnung? Ihnen wurde die Kündigung angroht, oder Ihnen
wurde gekündigt? Ihr Zeugnis ist zu schlecht ausgefallen, der Arbeitslohn wurde nicht vollbezahlt, der Urlaub wurde weder gebnommen noch ausbezahlt, sie wurden gemobbt, ihre Rechte als Schwerbehinderter wurden nicht anerkannt, die Wiederein-gliederung nach Krankheit klappt nicht? Es gibt viele Gründe einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht aufzusuchen.
- Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst
- Beamtenrecht
- Arbeitsrecht in der freien Wirtschaft
Kündigungsschutz
Abmahnung
Aufhebungsvertrag
Goldener Handschlag
Berechnung der Abfindung
Mobbingabwehr
Compliance
Arbeitszeugnis
Freistellung von der Arbeitspflicht nach Kündigung
Besonderheiten für leitende Angestellte
Gerne prüfe ich auch Arbeitssvertäge und Zeugnisse, bzw. Entwürfe von
Aufhebungsverträgen. Gerade bei Aufhebungsverträgen ist eine rechtzeitige
Prüfung sinnvoll.
Im Falle einer Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein. Eine Fristversäumnis führt zum Verlust etwaiger Ansprüche.
In schwierigen Situationen (Mobbing, Krankheit, bevorstehende Personalgespräche mit Vorgesetzten und/oder Personalabteilung u.s.w.) biete ich auch Coaching-
gespräche an. Das Honorar für ein Coachinggespräch beträgt € 190,-- zuzügl. UST an. Hierbei kann das Gespräch auch ggf. länger als 1,5 Std.dauern.
Was soll ich zum Besprechungstermin mitbringen? Arbeitsvertrag, aktuelle Lohnabrechnung, Jahresendlohnabrechnung, Arbeitgeberschreiben, Unterlagen
der Rechtschutzversicherung.
Wir helfen Ihnen gerne anwaltlich weiter. Unter der Telefonnummer 0711-2482446
0711-2482446 gibt Ihnen das Kanzleisekretariat einen baldigen Besprechungsterrmin.
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel: 0711-2482446
KanzleiEschle@t.online.de
www.rechtsanwalt-eschle.info
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